Angebot
Die Psychosoziale Prozessbegleiterin informiert über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren, begleitet zu den Vernehmungen, betreut während der Wartezeiten und hilft bei der Bewältigung von Ängsten und möglichen Belastungen in Bezug auf das Strafverfahren.
Psychosoziale Prozessbegleitung stellt eine Ergänzung zu den bestehenden Angeboten der Opfer- und Zeugenbetreuung und - beratung dar und tritt insbesondere neben die rechtlich geprägte Nebenklagevertretung durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Psychosoziale Prozessbegleitung bietet keine rechtliche Beratung und juristische Vertretung.
Die Psychosozialen Prozessbegleiter*innen führen keine Gespräche über den Tathergang.
Psychosoziale Prozessbegleitung bietet keine Therapie oder psychologische Beratung.
Die Psychosoziale Prozessbegleiter*innen unterstützen Sie bei der Suche nach weitergehenden Hilfe- und Beratungsangeboten.